Banker, welche eine Netzwerkplattform in der Branche "Bank" suchen, kommen am bankingCLUB nicht vorbei! Ich freue mich auf Clubabend Nr. 3, am 14.9. in Frankfurt.
Das Thema „Rauchen am Arbeitsplatz“ sorgt in vielen Firmen für Konfliktstoff mit vielen Facetten. Deshalb tun Arbeitgeber gut daran, den Nichtraucherschutz ernst zu nehmen.
Ein Betrieb mit vielen Rauchern hat höheren Krankenstand, Arbeitsunfähigkeit und Fluktuation, braucht mehr Ersatzpersonal, hat höhere Heizkosten/Reinigungskosten/Renorvierungskosten/Verdiensatausfallkosten, hat Leistungsabfall der Mitarbeiter durch ständige Raucherpausen, die wiederum das Arbeitsklima verschlechtern, da die Nichtraucher in der Hinsicht benachteiligt sind.
Das Thema Nichtraucherschutz im Betrieb wird häufig als „heißes Eisen“ betrachtet. Zu Recht! Denn: Passivrauchen ist keine subjektiv empfundene Belästigung, wie es oft gemeint wird. Es ist eine tatsächlich erhebliche Gesundheitsgefahr für die Menschen. Mangelnder Nichtraucherschutz macht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über Jahre zu Passivrauchern. Unter „Passivrauchen“ versteht man das unfreiwillige Einatmen von Tabakrauch aus der Luft.
In Deutschland besteht eine weite Kluft zwischen dem Wunsch nach einem tabakrauchfreien Arbeitsplatz und der Wirklichkeit, die für zahllose Beschäftigte das tägliche Erdulden-Müssen des Rauchens von Arbeitskollegen bedeutet.
Tabakrauch ist der mit Abstand bedeutendste und gefährlichste vermeidbare Innenraumschadstoff und die führende Ursache von Luftverschmutzung in Innenräumen, in denen geraucht wird.
Oft ist das Rauchen in Betrieben nach dem so genannten „Toleranz-Modell“ geregelt. Das heißt: die Raucher rauchen und die Nichtraucher müssen sich in "Toleranz" auf Kosten der eigenen Gesundheit üben.
Über 80% der Betriebe haben keine Regelung zum Nichtraucherschutz getroffen
Selbst wenn Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen am Arbeitsplatz bestehen, gehen sie oft zu Lasten der Nichtraucher. Das trifft beispielsweise auf die häufig geltende „Vetoregelung“ zu. Diese stempelt Arbeitnehmer, die ihr Recht auf einen Nichtraucherschutz geltend machen, als Störenfriede ab. Richtet sich das Veto gegen das Rauchen von Vorgesetzten, so gefährden die Nichtraucher u.U. ihr berufliches Fortkommen. In Zeiten knapper Arbeitsstellen müssen sie sogar um ihren Arbeitsplatz fürchten.
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Vollständigen Text auf der Internetseite: www.oezgen-senol.de
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